Mit Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts München vom 28. 12.2015 wurden dem Kläger im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens zugesprochen. Der Entscheidung liegt zu Grunde: Mit gerichtlichem Hinweis vom 19.11.2014 wurde die Klagpartei explizit darauf hingewiesen, dass es Voraussetzung für ein arglistiges Verhalten des Beklagten sei, dass es sich … Weiterlesen …