Mit Urteil vom 06.03.2013, Aktenzeichen I-9 U 147/12 urteile das OLG Düsseldorf, dass ein Rechtsschutzversicherer dem Prozessbevollmächtigten seines Versicherungsnehmers auf Ersatz der übernommenen Verfahrenskosten in Anspruch nehmen kann, wenn die von dem Prozessbevollmächtigten erhobene Klage von Anfang an objektiv aussichtlos war und der Prozessbevollmächtigte seinen Mandanten (den Versicherungsnehmer) hierüber nicht … Weiterlesen …