Mit Beschluss vom 05.09.2013 des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen 1 STR 162/13 entschied der Bundesgerichtshof, dass Androhungen gegenüber juristischen Laien mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege (hier: Drohung mit Strafanzeige in anwaltlichen Mahnschreiben), zur Erfüllung lediglich behaupteter Ansprüche dazu führen kann, dass Rechtswidrigkeit im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB … Weiterlesen …