
Trotz Vorliegens eines entsprechenden Hinweisbeschlusses vom 12.03.2015 des Oberlandesgerichts München, 10. Zivilsenat, im Rahmen dessen ausführlich die Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigengebühren erörtert wurde, sah sich das Oberlandesgericht München insbesondere aufgrund anhaltender Regulierungsstreitigkeiten mit Krafthaftpflichtversicherungen erneut veranlasst, mit Datum vom 14.12.2015 einen weiteren, ausführlichen Hinweisbeschluss zu erlassen. … Weiterlesen …