Keine Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung im Schadenfall

    Eine in der Vergangenheit oftmals unterschiedlich behandelte Konstellation hat nunmehr durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2022, Az.: VI ZR 7/21 eine Klärung erfahren.   In der vorzitierten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Vermischung von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung nicht mehr möglich ist. Wesentliche Bedeutung erfährt … Weiterlesen …