VERKEHRSRECHT

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Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Tomanke bearbeitet im Bereich des Verkehrsrechts sowohl die verkehrszivilrechtlichen als auch ordnungswidrigkeitsrechtlichen Belange seiner Mandanten. Hierzu gehört insbesondere die nachhaltige Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Haftpflichtversicherern nach Verkehrsunfällen, da die Tendenz auf diesem Rechtsgebiet dahingehend ist, dass Haftpflichtversicherer versuchen sowohl bei den Reparaturkosten als auch den Sachverständigengebühren, welche zur notwendigen Schadensermittlung anfallen, Leistungskürzungen durchzusetzen.

Aufgrund der umfangreichen Tätigkeit des Rechtsanwalts auf diesem Gebiet und dem hieraus resultierenden Erfahrungsschatz ist eine professionelle und zügige Unfallregulierung Ziel der Kanzlei.

Auch sonst birgt der Straßenverkehr – sei es im Rahmen von Verkehrsunfällen oder der sonstigen Verkehrsteilnahme – immer wieder Herausforderungen für den Verkehrsteilnehmer. Hieraus resultieren oftmals Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren, im Rahmen deren Behandlung Rechtsanwalt Tomanke kompetente Beratung und Vertretung bietet.

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