ARBEITSRECHT

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Arbeitsrecht

Im Bereich Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen der Mandanten bundesweit, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Das Beratungsspektrum reicht hier von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, des Anschlusses eines Arbeitsvertrages bis zu dessen Beendigung und Abwicklung, insbesondere auch unter Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkte. Ebenfalls wird besonderer Wert auf Problemlösungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gelegt, um hier bereits im Rahmen von „Krisen“ die richtige Weichenstellung zur Fortsetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Stets wird anhand des Mandantenzieles eine Chancen- und Risikoabwägung getroffen, um dem Mandanten so eine klare Einschätzung seiner Handlungsvarianten und seines Handlungserfolges aufzeigen zu können.

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